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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 7 AS 286/20 B   

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https://dejure.org/2020,76536
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 7 AS 286/20 B (https://dejure.org/2020,76536)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2020 - L 7 AS 286/20 B (https://dejure.org/2020,76536)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2020 - L 7 AS 286/20 B (https://dejure.org/2020,76536)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 3 AS 240/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 7 AS 286/20
    Gegen einen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfebewilligung verneinenden Beschluss ist eine Beschwerde gesetzlich ausgeschlossen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - L 8 KR 315/15 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2009 - L 11 AS 102/09 B PKH - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 172 Rn 6g m.w.N.) und entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers auch nicht "aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zumutbar".
  • LSG Bayern, 03.06.2009 - L 11 AS 102/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der PKH-Beschwerde -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 7 AS 286/20
    Gegen einen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfebewilligung verneinenden Beschluss ist eine Beschwerde gesetzlich ausgeschlossen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - L 8 KR 315/15 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2009 - L 11 AS 102/09 B PKH - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 172 Rn 6g m.w.N.) und entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers auch nicht "aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zumutbar".
  • LSG Hessen, 28.10.2015 - L 8 KR 315/15

    Wirkzeitraum der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 7 AS 286/20
    Gegen einen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfebewilligung verneinenden Beschluss ist eine Beschwerde gesetzlich ausgeschlossen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - L 8 KR 315/15 B - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2009 - L 11 AS 102/09 B PKH - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 172 Rn 6g m.w.N.) und entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers auch nicht "aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zumutbar".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 226/20
    Der Beschwerdeausschluss des § 172 Abs. 3 Nr. 2 a) SGG greift auch ein, wenn die Ablehnung der PKH-Bewilligung unter Verweis auf § 118 Abs. 2 Satz 4 Zivilprozessordnung (ZPO) aufgrund einer trotz Fristsetzung nicht erfolgten Einreichung einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfolgt ist (Beschluss des Senats vom 27. August 2020 - L 7 AS 286/20 B-; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - L 8 KR 315/15 B - juris RdNr. 7; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 172 RdNr. 6g m.w.N.).
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